Förderung in Salzburg

Für Sanierungen im Geschoßwohnbau gibt es 2 Förderungsschienen:

1) Umfassende Sanierung
•  Nach Abschluss mind. 4 Wohnungen
•  Sanierungskosten max. 80% der Neubaukosten
•  Alle Wohnungen zeitgemäßer Standard
•  Schall- od. Wärmedämmung + 2 weitere Maßnahmen

2) Andere Sanierungsmaßnahmen
•  Einzelmaßnahmen (auch an einzelnen Wohnungen)

1) Umfassende Sanierung
Gewährung eines Förderungsdarlehens: 370 € / m² Wohnnutzfläche + Energiepunkte
Konditionen des Förderungsdarlehens:
Laufzeit von 20 Jahren
Jährl. Verzinsung von 2% (Annuität: 5% für die ersten 10 Jahre, ca 11% vom 11. – 20. Jahr)

•  Nach Abschluss der Sanierung: mind. 4 Wohnungen, zeitgemäßer Standard (MRG -Ausstattungskategorie A)
•  Maßnahmen: Schall- und Wärmeisolierung (Ausnahme: uU. Denkmalschutz) + mind. 2 weitere Sanierungsmaßnahmen, die das Gesamtobjekt betreffen
•  Sanierungskosten nicht über 80% der förderbaren Neubaukosten, sonst gilt es auch für die Förderung als Neubau!

•  bis 500 m2: 1350,- 1080,-/m2
•  mit 800 m2: 1280,- 1024,-/m2
•  mit 1400 m2: 1240,- 992,-/m2
•  über 2400 m2: 1180,- 944,-/m2

•  Erhöhung der Förderung durch Mehrkosten aufgrund des Denkmalschutzes, Ortsbildschutzes oä. ist möglich

Besondere Mietzinsbildungsbestimmungen sind entfallen:
•  GBV: Mietzinsregelungen nach WGG (weiterhin)
•  Private: Mietzinsregelungen nach MRG bzw. Vertrag

2) Andere Sanierungsmaßnahmen
Gewährung eines Förderungsdarlehens - Höhe laut Katalog (http://www.salzburg.gv.at/pdf-wbf_05_andere_sanierungsmassn.pdf)
Konditionen des Förderungsdarlehens:
Laufzeit von 10 Jahren
Jährliche Verzinsung von 1,5% (Annuität: 10,77%).
Rückzahlung in 120 gleich hohen monatlichen Raten
Voraussetzungen für Darlehensauszahlung:
Durchführung der Sanierungsmaßnahmen durch befugte Unternehmen
Vorlage von saldierten Rechnungen der befugten Unternehmen
Besicherung des Darlehens erstrangig im Grundbuch (Nachweis durch Grundbuchsbeschluss oder Vorlage einer Bankgarantie)
Einrichtung eines Einziehungsauftrages zu Gunsten des Landes Salzburg für die Rückzahlung des Darlehens

Sanierungskosten

Sonstige Förderungsvoraussetzungen:
Kein Baubeginn vor Zusicherung!
Die Sanierungskosten müssen mindestens 2.100,- Euro je Wohnung betragen.
Der Förderungswerber ist verpflichtet, die Wohnung auf Förderungsdauer nur an Personen zu vermieten, die darin ihren Hauptwohnsitz begründen.
das zu sanierende Haus muss mindestens 20 Jahre alt sein (Bauvollendungsanzeige)

 


Ausnahmen:
•  Fernwärme - 5 Jahre
•  Alternative Energiequellen und energiesparende Maßnahmen - 10 Jahre
•  Maßnahmen für behinderte und alte Menschen - keine Beschränkung
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Gefördert von der Europäischen Union mit Mitteln aus dem Europäischen Regionalfonds im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIA Gefördert von der Europäischen Union mit Mitteln aus dem Europäischen Regionalfonds im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIA