RechtsgrundlagenEigentum: Miete: Eigentum Miete Finanzierung: Bei Wohnungseigentum ist es erforderlich, Mehrheitsbeschlüsse für die wesentlichen Entscheidungen herbeizuführen (über Umfang der Arbeiten, über Finanzierungsmodalitäten, wie hoch die Darlehen sein müssen, welche Darlehensgeber,...). Die Vorbereitungen für die Förderungs- und Kreditanträge erfordern einen hohen Zeitaufwand: Vollmachten, Bestätigungen über Hauptwohnsitz… Wenn Bewohner keinen Kredit aufnehmen wollen, ist die Barzahlung zu ermitteln. Bei der Abwicklung treten immer wieder Probleme mit überstimmten Minderheiten auf, wichtig ist dabei immer die gesetzlichen Einspruchsfristen abzuwarten. Zu achten ist auch auf die entsprechende Anpassung des Rücklagenbeitrages bei ev. Zinsveränderungen. Miete Im Mietbereich können bei niedrigem Einkommen zur Grundmiete und dem EVB Zuschüsse in Form von Wohnbeihilfe geleistet werden. So kommt es auch bei einer Erhöhung der Grundmiete (z.B. durch Darlehen für Sanierungszwecke) zu keinen unzumutbaren Härtefällen. Wenn die Sanierung gleichzeitig eine Senkung der Betriebskosten mit sich bringt, kann es sogar zu einer deutlichen Entlastung der Mieter führen – bei Wärmedämmmaßnahmen können die Energiekosten bis zu einem Drittel gesenkt werden. |
|||
Gefördert von der Europäischen Union mit Mitteln aus dem Europäischen Regionalfonds im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIA |